Verteidigungsbudget 2027+2028
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Re: Verteidigungsbudget 2027+2028
Und wie erklärt sich der Unterschied?
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theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2027+2028
UG 14 Militärische Angelegenheiten
2027 vs. 2026
2027 vs. 2026
- Personalaufwand ... + 3,15 %
- Betrieblicher Sachaufwand ... + 17,52 %
- Investitionstätigkeit ... + 6,23 %
- Personalaufwand ... + 1,5 %
- Betrieblicher Sachaufwand ... - 7,9 %
- Investitionstätigkeit ... + 6,99 %
- Doppeladler
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Re: Verteidigungsbudget 2027+2028
Ich habe mich unklar ausgedrückt. Sorry!
In der Budgetrede sprach der Finanzminister von
2027: 5,3 Mrd.
2028 5,4 Mrd.
Der Budgetdienst des ÖBH sagt ähnlich:
2027: 5,3 Mrd.
2028: 5,43 Mrd.
Der BVA für die UG14 laut Budget sagt aber geringere Werte.
In der Budgetrede sprach der Finanzminister von
2027: 5,3 Mrd.
2028 5,4 Mrd.
Der Budgetdienst des ÖBH sagt ähnlich:
2027: 5,3 Mrd.
2028: 5,43 Mrd.
Der BVA für die UG14 laut Budget sagt aber geringere Werte.
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Re: Verteidigungsbudget 2027+2028
2027 und 2028 wurden die 150 Mio für die European Peace Facility dazugerechnet :-) Das ist der Unterschied.
Re: Verteidigungsbudget 2027+2028
- Doppeladler
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Re: Verteidigungsbudget 2027+2028
Danke für den Hinweis!
Addiert man den Bundesvoranschlag mit den Ermächtigungen für Invesitionen und European Peace Facility dann kommt man auf folgende Werte für das Doppelbudget 2027+2028 sowie den Bundesfinanzrahmen bis 2031:
Addiert man den Bundesvoranschlag mit den Ermächtigungen für Invesitionen und European Peace Facility dann kommt man auf folgende Werte für das Doppelbudget 2027+2028 sowie den Bundesfinanzrahmen bis 2031:
- 2027: 5298,4 Mio EUR
- 2028: 5434 Mio EUR
- 2029: 5554,7 Mio EUR
- 2030: 5689 Mio EUR
- 2031: 5872,4 Mio EUR
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theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2027+2028
https://bsky.app/profile/bundesheerbaue ... zlyccbfc2c
https://bsky.app/profile/bundesheerbaue ... zm2uyzok2m
Dieses Detail aus der Budgetrede macht mich ratlos:
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeld ... trede.htmlVerteidigungsfähigkeit verbessern
Das Budget für militärische Angelegenheiten beträgt 2027 5,3 Mrd € und 2028 5,4 Mrd €. Das entspricht etwa 1% des nominellen BIP. Angesichts der extrem schwierigen und unsicheren geopolitischen Situation ermöglichen wir damit dem Bundesheer, uns und unsere Neutralität zu schützen.
Wesentliche Beschaffungen, die im Aufbauplan 2032+ als vordringlich angesehen werden, können für die nächsten Jahre im Regelbudget abgebildet werden. Das betrifft zB die Leonardo-Jets, die ab 2028 geliefert werden, oder die geplante Beschaffung von Raketen mittlerer Reichweite.
Die Bundesregierung ist übereingekommen, für darüberhinausgehende Beschaffungsprojekte einen Entscheidungsprozess in die Wege zu leiten.
Solche wunderlichen Statements hört man nämlich seit über einem Jahr:
theoderich hat geschrieben: ↑Di 13. Mai 2025, 10:15„Was bereits bestellt wurde, bezahlen wird. Die bis 2032 geplante Budgetsteigerung auf zwei Prozent des BIP 2032 ist nicht absehbar. Es wird eine Arbeitsgruppe geben, die darüber berät, wie das finanziert wird.“
Ich gewinne den Eindruck, dass die Aktivierung der Ausweichklausel (siehe auch hier) ein reines Ablenkungsmanöver gewesen ist, um den Generalstab in falscher Sicherheit zu wiegen.theoderich hat geschrieben: ↑Di 28. Apr 2026, 19:39 Tauziehen um höheres Militärbudget und die Eurofighter-Nachfolge
https://www.diepresse.com/21017979/tauz ... -nachfolgeFinanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärte, die Regierung habe sich geeinigt, eine Arbeitsgruppe dazu einzurichten. Sie solle sich mit den Beschaffungen des Bundesheeres befassen und prüfen, was umsetzbar sei, sagte er: „Wir werden zügig dahinter sein, dass wir in dieser Arbeitsgruppe etwas weiterbringen.“
Militärintern und im Verteidigungsministerium zeigte man sich am Dienstag verwundert, worum es sich bei dieser neuen Arbeitsgruppe handeln soll. Es dürfte sich jedenfalls nicht um eine neue, große Sonderkommission drehen. Eine Sprecherin des Finanzministeriums hielt auf „Presse“-Anfrage fest, dass es hier schlicht um die regulären Verhandlungen zwischen Finanz- und Verteidigungsministerium gehe. Im Rahmen der Gespräche werde eine Arbeitsgruppe aus Beamten beider Ressorts sowohl über das Doppelbudget 2027/2028 als auch über die Eurofighter-Nachfolge verhandeln.
Stimmt. Die relevanten Absätze sind aber in den Unterlagen versteckt:
Bundesfinanzgesetz 2027
Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
Artikel VI. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2027 die Zustimmung zur Überschreitung zu geben
[...]
14. bei der Budgetposition 14.07.02.7810.013 für Auszahlungen an die Europäische Friedensfazilität ab einem 24,2 Millionen
Euro übersteigenden Betrag in Höhe von bis zu insgesamt 150 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt
durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
https://service.bmf.gv.at/Budget/Budget ... z_2027.pdfÜberschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und
durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind
Artikel V. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2027 die Zustimmung zur Überschreitung fixer,
finanzierungswirksamer Mittelverwendungen des Finanzierungs- und Ergebnishaushaltes gemäß § 55 Abs. 3 BHG 2013 iVm
§ 54 Abs. 7 BHG 2013 zu geben
[...]
3. bei den folgenden Voranschlagsstellen und Budgetpositionen, wenn die Bedeckung durch vor Ende des Finanzjahres 2027 einer Rücklage zugeführte Mehreinzahlungen (im Finanzierungshaushalt) oder der Ausgleich durch Mehrerträge (im Ergebnishaushalt) bei den jeweiligen Voranschlagsstellen und Budgetpositionen sichergestellt ist, wobei diese Mehreinzahlungen nicht dem Verfahren zur Bildung von Rücklagen gemäß § 55 Abs. 1 BHG 2013 unterliegen, sondern gemäß Artikel IX Abs. 1 jedenfalls einer Rücklage zuzuführen sind:
[...]
e) bei allen Budgetpositionen der Untergliederung 14 in Verbindung mit tatsächlichen Mehreinzahlungen bei den Budgetpositionen 45.02.03.0001.114 und 45.02.03.0001.314 aus der Veräußerung von ausschließlich militärisch genutzten
Liegenschaften und Hochbauten, sofern diese Mehreinzahlungen nicht zur Bedeckung von Auszahlungen im Detailbudget 45.02.03 im Zusammenhang mit der Veräußerung dieses unbeweglichen Bundesvermögens benötigt werden;
Bundesfinanzgesetz 2028
Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und
durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind
Artikel V. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2028 die Zustimmung zur Überschreitung fixer,
finanzierungswirksamer Mittelverwendungen des Finanzierungs- und Ergebnishaushaltes gemäß § 55 Abs. 3 BHG 2013 iVm
§ 54 Abs. 7 BHG 2013 zu geben
[...]
3. bei den folgenden Voranschlagsstellen und Budgetpositionen, wenn die Bedeckung durch vor Ende des Finanzjahres 2028 einer Rücklage zugeführte Mehreinzahlungen (im Finanzierungshaushalt) oder der Ausgleich durch Mehrerträge (im Ergebnishaushalt) bei den jeweiligen Voranschlagsstellen und Budgetpositionen sichergestellt ist, wobei diese Mehreinzahlungen nicht dem Verfahren zur Bildung von Rücklagen gemäß § 55 Abs. 1 BHG 2013 unterliegen, sondern gemäß Artikel IX Abs. 1 jedenfalls einer Rücklage zuzuführen sind:
[...]
e) bei allen Budgetpositionen der Untergliederung 14 in Verbindung mit tatsächlichen Mehreinzahlungen bei den Budgetpositionen 45.02.03.0001.114 und 45.02.03.0001.314 aus der Veräußerung von ausschließlich militärisch genutzten Liegenschaften und Hochbauten, sofern diese Mehreinzahlungen nicht zur Bedeckung von Auszahlungen im Detailbudget 45.02.03 im Zusammenhang mit der Veräußerung dieses unbeweglichen Bundesvermögens benötigt werden;
https://service.bmf.gv.at/Budget/Budget ... z_2028.pdfÜberschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
Artikel VI. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2028 die Zustimmung zur Überschreitung zu geben
[...]
15. bei der Budgetposition 14.07.02.7810.013 für Auszahlungen an die Europäische Friedensfazilität ab einem 23,55 Millionen
Euro übersteigenden Betrag in Höhe von bis zu insgesamt 150 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt
durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
16. bei der Voranschlagsstelle 14.08.01 für Auszahlungen im Zusammenhang mit Beschaffungen von Investitionsgütern
zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit samt komplementärem Sachaufwand in Höhe von bis zu insgesamt 100 Millionen
Euro, wenn eine Defizitwirksamkeit nach den Buchungsregeln der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen
System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen
Union (ESVG 2010) nach dem Geltungszeitraum des Bundesfinanzgesetzes 2028, BGBl. I Nr. XX/2026, eintritt und
die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
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theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2027+2028
https://bsky.app/profile/bundesheerbaue ... 43hvopd22s
Insgesamt ergibt sich somit eine Differenz gegenüber der Budgetprognose von rund 12,563 Mrd. Euro im Betrachtungszeitraum 2027 bis 2031.
Infolge der Ablage zwischen Planwerten und tatsächlichen Mittezuordnungen sind die Zielsetzungen des Aufbauplans ÖBH2032+ in Teilbereichen vorerst zu strecken und die verfügbaren Mittel werden unter Anwendung einer noch strengeren Priorisierung eingesetzt.
Die Zielsetzung, Österreich gegen jeden militärischen Angriff zu verteidigen, ist jedenfalls einem hohen militärischen Risiko ausgesetzt.
Der Generalstab hat, in Ableitung aus den aktuellen Budgetgrößen, eine Beurteilung der Realisierung vorgenommen und folgende Prioritäten erstellt:
- Aufrechterhaltung der Übungstätigkeit der Truppe auf dem erforderlichen Niveau zur Wiedererlangung der militärischen Kernfähigkeiten, da der Aufbau der Verteidigungsfähigkeit in wesentlichen Bereichen vom Ausbildungsstand und der Geisteshaltung der Soldatinnen und Soldaten abhängig ist.
- Fortsetzung des Ausbaus der Infrastruktur ohne massive Kürzungen.
- Kein Eingriff in bestehende Verträge, auch um eventuelle Pönalen zu vermeiden.
Die Realisierung der oben angeführten Vorhaben, insbesondere der Priorität 2 und 3, ist, nur mit Einschränkungen möglich. So wird es jedenfalls Anpassungen bei den Stückzahlen geben müssen und eine Vollausrüstung der Mobilmachungsstärke des ÖBH wird vorerst nicht möglich sein. Es wird daher das Ziel verfolgt, den Verbänden des ÖBH eine Grundausstattung für die Präsenz- und Mobilmachungsstruktur zur Verfügung zu stellen, um eine möglichst uneingeschränkte Einsatzvorbereitung zu ermöglichen.
Folgenden Vorhaben können u. a. aus jetziger Beurteilung mit dem aktuellen Budgetpfad voraussichtlich nicht innerhalb des ursprünglichen Planungshorizonts werden:
- Geschützte Universalgeländefahrzeuge für die Gebirgstruppe
- Kampfdrohnensysteme (MALE)
- Ablöse des Artilleriesystems M109
Was im LV-Bericht zur "Ausweichklausel" steht, lässt tief blicken:theoderich hat geschrieben: ↑Mi 10. Jun 2026, 17:42Ich gewinne den Eindruck, dass die Aktivierung der Ausweichklausel (siehe auch hier) ein reines Ablenkungsmanöver gewesen ist, um den Generalstab in falscher Sicherheit zu wiegen.
9.5 Nationale Ausweichklausel
[...]
Unter aktivierter Klausel ist es dem jeweiligen Mitgliedstaat erlaubt, vorübergehend von den
Budgetzielen abzuweichen, indem der Anstieg der Verteidigungsausgaben gegenüber dem
Basisjahr 2021 bei der Ermittlung der Neuverschuldung im Zeitraum 2025 bis 2028 in Abzug gebracht werden kann (bis zu einem Höchstwert von jährlich 1,5% des BIP).
Im Herbst 2025 hat Österreich die Aktivierung der Ausweichklausel beantragt, konkret aktiviert wurde sie im Februar 2026 im Rahmen des ECOFIN-Rats der Finanzminister.
Die Wirksamkeit der NEC wird im Falle Österreichs durch das laufende Defizitverfahren bzw.
den erklärten Wunsch, dieses alsbaldig wieder zu verlassen, deutlich eingeschränkt. Hierzu ist
es nämlich notwendig, dass die Neuverschuldung im Jahr 2028 – ohne jegliche Herausrechnungen – unter dem erlaubten Referenzwert von 3% des BIP zu liegen kommt.
Maßgeblich für die Beurteilung der Einhaltung der Maastricht-Vorgaben bzw. für die NEC
allgemein ist nicht die nationale Budgetlogik (Zahlungssicht), sondern die sogenannten
COFOG-Logik. Nach dieser Betrachtung werden – vereinfacht beschrieben – die Auszahlungen für Investitionen von den Gesamtausgaben abgezogen und an deren Stelle die bewerteten Lieferungen/Abnahmen im entsprechenden Jahr gesetzt.
Eine Herausrechnungsmöglichkeit bei der Ermittlung des – gemäß Referenzpfad maximal erlaubten – Nettoausgabenwachstums bestünde nach aktuellem Stand für das Jahr 2026 i. H. v. rund 2,5 Mrd. Euro und für das Jahr 2026 i. H. v. rund 3,1 Mrd. Euro.
Das Jahr 2028 fällt für Österreich als nach der nationalen Ausweichklausel begünstigtes Jahr
aus den vorgenannten Gründen weg.
Die nationale Ausweichklausel ist ausdrücklich kein Finanzierungsinstrument. So bleibt die Finanzierung sämtlicher nationaler Erfordernisse (Tilgung und Zinsendienst) allein Angelegenheit des Mitgliedstaats.
Am konkretesten sind noch die mittelfristigen Auswirkungen der nationalen Ausweichklausel, indem die vorteilhafte Regelung der Herausrechnung auch für Lieferungen in nachfolgenden Jahren (ab 2029) zum Tragen kommt, sofern die Verträge zu diesen Lieferungen im Zeitraum bis 2028 im Status einer aktivierten Ausweichklausel abgeschlossen wurden. Insbesondere betrifft das auch einen allfälligen Vertrag zur Eurofighter-Nachbeschaffung. Ein Vertragsabschluss bis Ende 2028 ist auch unter diesem Aspekt als vordringlich anzusehen.
Darüber hinaus sind keine lageverbessernden Auswirkungen einer Aktivierung der nationalen
Ausweichklausel auf das Budget der Landesverteidigung abzusehen.
Und dann liest man so etwas auf der BMLV-Homepage:
Bundesheer: Budget im Vergleich zu 2020 mehr als verdoppelt
https://www.bmlv.gv.at/cms/artikel.php?ID=12198
