Gebrauchte schwedische Gripen C leasen?theoderich hat geschrieben: ↑Fr 12. Jun 2026, 22:11Woher? Wer könnte uns gebrauchte Kampfflugzeuge für einen niedrigen zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag verkaufen?
Entwicklungen Luftraumüberwachung
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
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theoderich
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Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Angesichts der Kosten, die z.B. Tschechien seit Jahren für nur 14 JAS-39C/D begleicht, wäre das keine Option. Mit den neuen Leasingvertrag bezahlt das tschechische Verteidigungsministerium für 12 JAS-39C/D, Wartung und Pilotenausbildung von 2027 bis 2031 ca. 550 Mio. EUR und muss außerdem 130 Mio. EUR für die Modernisierung der Flugzeuge aufwenden. Bei bisher durchschnittlich 2000 Flugstunden pro Jahr.
Zuletzt geändert von theoderich am Fr 12. Jun 2026, 23:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Wenn ich richtig rechne ist das eine Leasingrate von gut hundert Mio im Jahr.
Lässt sich politisch verkaufen.
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theoderich
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Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Die 15 Eurofighter absolvieren derzeit durchschnittlich ca. 1100 Flugstunden pro Jahr. Kosten pro Flugstunde: ca. 75.000 EUR. Also ca. 82,5 Mio. EUR jährlich.
Beim tschechischen Vertrag liegt man ca. bei 55.000 EUR pro Flugstunde und ca. 2000 Flugstunden pro Jahr. Das ist zwar günstiger - aber eben nicht viel günstiger.
Beim tschechischen Vertrag liegt man ca. bei 55.000 EUR pro Flugstunde und ca. 2000 Flugstunden pro Jahr. Das ist zwar günstiger - aber eben nicht viel günstiger.
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Also Tschechien fliegt mit weniger Maschinen das doppelte an Stunden, da ist mir eine Leasingvariante sympathischer.
Bezeichnend für Österreich ist, das man doppelt so viel für die Förderung der Parteien ausgibt….
Bezeichnend für Österreich ist, das man doppelt so viel für die Förderung der Parteien ausgibt….
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theoderich
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Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Leasing ist Maastricht-relevant und erhöht laufend die Gesamtstaatsverschuldung. Das BMF klassifiert Leasingfinanzierungen selbst als "Finanzschulden":
https://service.bmf.gv.at/budget/budget ... n_2023.pdf2.1 Finanzschulden des Bundes
Finanzschulden sind auf Basis des Bundeshaushaltsgesetzes (§ 78 Abs. 1 BHG 2013) definiert als „alle Geldverbindlichkeiten des Bundes, die zu dem Zwecke eingegangen werden,
dem Bund die Verfügungsmacht über Geld zu verschaffen“. Sie dürfen vom Bundesminister
für Finanzen nur nach Maßgabe der hierfür im BFG oder in einem besonderen Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG enthaltenen Ermächtigungen eingegangen werden.
[...]
Ein weiterer Fall (§ 78 Abs. 3 Z 2 BHG 2013) sind außergewöhnliche Finanzierungserleichterungen, bei denen die Fälligkeit der Gegenleistung des Bundes auf einen mehr als zehn Jahre nach dem Empfang der Leistung gelegten Tag festgesetzt oder hinausgeschoben wird. Bei diesen Sonderformen von Finanzschulden handelt es sich um Verbindlichkeiten, die zwar im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltungstätigkeit (zB. durch einen Leasing-Vertrag) entstehen, bei denen jedoch der Finanzierungszweck im Vordergrund steht.
Das können Sie als Finanzierungsinstrument vergessen.
