Schützt uns Sky Shield auch vor NATO-Raketen? (16048/J)
1. Wie wird sichergestellt, dass die Bundesregierung im Ernstfall die Hoheit über den Einsatz von Abwehrwaffen über österreichischem Staatsgebiet hat?
a. Wie wollen Sie konkret Zweifel an der österreichischen Autonomie bei dieser Art der Luftraumverteidigung ausräumen (bitte um Erläuterung)?
2. Was genau beinhalten die „neutralitätsrechtlichen Vorbehalte“ in der Zusatzerklärung zur Absichtserklärung?
4. Wie soll die Integration des Luftraum-Überwachungssystems „Goldhaube“ in „Sky Shield“ konkret ablaufen?
a. Welche Ressourcen und Infrastrukturen werden dafür anderen NATO-Staaten bereitgestellt?
Zu 1, 1a, 2, 4 und 4a:
Abgesehen davon, dass sich die Detailplanungen der Teilnahme Österreichs an der European Sky Shield Initiative (ESSI) erst im Anfangsstadium befinden, habe ich anlässlich der Unterzeichnung des ESSI-Letter Of Intent (LOI) eine schriftliche Erklärung (
„Joint Declaration“) abgegeben, um den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik Österreichs klarzustellen, und darauf hingewiesen, dass sich Österreich als Teilnehmer nur an Beschaffungs-, Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen beteiligen wird. Weiters wurde in der gemeinsamen Erklärung mit der Schweiz festgestellt, dass keine der im Rahmen der ESSI getätigten Maßnahmen Österreichs als Teilnahme an einem Militärbündnis oder Duldung eines fremden Militärstützpunktes auf eigenem Territorium gewertet werden können. Ebenso wird für den Fall der Teilnahme eines oder mehrerer anderer Teilnehmer der ESSI an einem bewaffneten Konflikt unter Verweis auf die Neutralität eine Ausstiegsklausel für Österreich eingebracht. Der Inhalt der „Joint Declaration“ entspricht dem Geltungsinhalt des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs.
3. Wie kann das Verteidigungsministerium sicherstellen, dass im Rahmen der Teilnahme an „Sky Shield“ österreichische Radaranlagen und andere militärische Infrastrukturen nicht Ziel von Angriffen werden, sollte ein anderer „Sky Shield“-Teilnehmerstaat in einen kriegerischen Konflikt eintreten?
c. Wie kann das Verteidigungsministerium sicherstellen, dass im Rahmen der Integration von „Goldhaube“ in „Sky Shield“ österreichische Radaranlagen und andere militärische Infrastrukturen nicht Ziel von Angriffen werden, sollte ein anderer „Sky Shield“-Teilnehmerstaat in einen kriegerischen Konflikt eintreten?
Zu 3 und 4c:
Österreichische Radaranlagen sind auf Grund ihrer entscheidenden Bedeutung für die Luftraumüberwachung und damit einhergehend für die Wahrung der österreichischen Souveränität militärische Schutzobjekte von höchster Bedeutung. Im Falle eines konkreten Bedrohungsszenarios wird der Schutz im notwendigen Ausmaß angepasst.
b. Wie ist dieses Vorgehen mit der immerwährenden Neutralität vereinbar?
Zu 4b:
Dazu ist festzuhalten, dass es für den Bereich des bi- oder multilateralen Datenaustausches zur Regelung militärischer Luftfahrtangelegenheiten nötig und üblich ist, mit Nachbarstaaten bzw. internationalen Organisationen politische Absprachen in Schriftform zum Austausch von Daten abzuschließen. Die österreichische Neutralität im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs untersagt, dass Österreich an Kriegen im klassischen Sinne teilnimmt, einem militärischen Bündnis beitritt oder die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf österreichischem Hoheitsgebiet zulässt. Im Hinblick darauf, dass Abkommen zum Datenaustausch selbst keine Rechtsverbindlichkeit entfalten, inhaltlich damit weder ein Militärbündnis noch eine Stützpunktverpflichtung gegenüber fremden Staaten begründet und jedenfalls keine Teilnahme an einem Krieg im klassischen Sinn vereinbart wird sowie eine jederzeitige Möglichkeit zur Beendigung gegeben ist, bestehen diesbezüglich keine neutralitätsrechtlichen Bedenken.
5. Schützt „Sky Shield“ im Zuge einer kriegerischen Auseinandersetzung auch vor NATO-Raketen, NATO-Drohnen oder ähnlichem, die möglicherweise im Staatsgebiet einschlagen würden?
Zu 5:
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat mit dem Einsatz unbemannter Systeme, ballistischer Raketen, Marsch- und Hyperschallflugkörper die Notwendigkeit einer umfassenden Verteidigungsfähigkeit durch bodengebundene Luftabwehr im Zusammenwirken mit der bestehenden aktiven und passiven Luftraumüberwachung verdeutlicht. Mit der Teilnahme an der ESSI setzt Österreich einen wichtigen Schritt zum Schutz der österreichischen Bevölkerung vor diesen Bedrohungen, unabhängig, ob sie von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren zum Einsatz gebracht werden.
6. Kann das Verteidigungsministerium Angaben dazu machen, warum sich wichtige NATO-Staaten wie Frankreich, Polen, Italien und Spanien der European Sky Shield Initiative (ESSI) nicht angeschlossen haben?
a. Wurden etwaige Bedenken dieser Staaten zur ESSI eingeholt, evaluiert und/oder in den Entscheidungsprozess zum österreichischen Beitritt miteinbezogen?
Zu 6 und 6a:
Da diese Fragen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung berühren, nehme ich von einer Beantwortung Abstand.
7. Was ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen hinsichtlich einer gemeinsamen Beschaffung im Rahmen der ESSI?
a. Von welchen Staaten, die sich ESSI angeschlossen haben, liegen bisher Beschaffungsanfragen vor?
b. Ab wann erwartet die Bundesregierung die ersten gemeinsamen Beschaffungen?
8. Wurde der Bundesregierung respektive dem Verteidigungsministerium ein Kostenmodell zur gemeinsamen Beschaffung im Rahmen der ESSI vorgelegt?
a. Wenn ja, ist dieses öffentlich einsehbar und wo?
b. Wenn nein, warum nicht?
Zu 7, 7a, 7b, 8, 8a und 8b:
Im Hinblick darauf, dass das zur Verfügung gestellte Dokument über das Vorhaben einer gemeinsamen Beschaffung im Rahmen der ESSI derzeit ressortintern einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird, ersuche ich um Verständnis, dass weiterführende Aussagen derzeit nicht möglich sind.
9. Ist mit der „European Sky Shield Initiative“ auch der Aufbau eines eigenen europäischen Raketenabwehrsystems verbunden?
a. Wenn ja, wird sich Österreich daran beteiligen und wie?
Zu 9 und 9a:
Ziel der ESSI ist, dass sich europäische Staaten gegen Bedrohungen aus der Luft, wie etwa durch Raketen und Drohnen, besser wappnen können und somit ganzheitlich eine Stärkung der europäischen Luftverteidigung erreicht werden kann. Österreich kommt auf diesem Wege auch Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Union, wie dem Implementierungsplan des Strategischen Kompass: "Agreement on a military concept for air security operations", nach. Dafür müssen bereits vorhandene Fähigkeiten ausgebaut und existierende Fähigkeitslücken geschlossen werden. Um das möglichst schnell und effizient zu erreichen, haben sich bislang 19 Staaten zusammengeschlossen. Österreich wird sich demnach auch an der gemeinsamen Beschaffung von Verteidigungsgütern (Luftverteidigungssystemen) beteiligen.
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=100
https://threadreaderapp.com/thread/1718 ... 64193.html